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Peter’s Homepage
16 Jahre, 3 Monate und 21 Tage .... Danke für die schöne Zeit, die wir mit Dir verbringen durften!
Gerechtigkeit ?
Juristische Aufarbeitung des Verkehrsunfalls vom 5. August 2005
Verhandlung am: 3. Juli 2006
Ort: Amtsgericht Güstrow
Jürgen S. aus Teterow ist schuldig am 5. August 2005 einen Verkehrsunfall
verursacht zu haben, an dessen Folgen Peter verstarb.
Peter hat als Radfahrer den Radweg benutzt. Jürgen S. hat als LKW-Fahrer
versagt. Er hat Peter die Vorfahrt genommen, ihn angefahren und überrollt.
Peter hatte keine Chance! Peter ist tot!
Das Urteil: Verurteilung zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen wegen
fahrlässiger Tötung und einen Eintrag als Vorstrafe
Das Urteil ist rechtskräftig.
GERECHTIGKEIT ???
Der Verteidiger forderte in seinem Abschlußplädoyer eine Herabsetzung der Tagessätze,
damit sein Mandant, Jürgen S., (damaliger Seniorchef der gleichnamigen Spedition
aus Teterow) nicht als vorbestraft gilt.
Die Höhe des Tagessatzes sollte im Gegenzug heraufgesetzt werden - die Höhe der
Geldstrafe spielt für seinen Mandanten keine Rolle!
Die Schuld von Jürgen S. wurde eindeutig festgestellt. Wenn die Schuld eindeutig ist, sollte
man auch "bestraft" werden. Diese "Strafe" ist mit diesem Hintergrund eine Farce!
Jürgen S. kann nach Zahlung der Geldstrafe in seiner intakten Familie weiterleben.
Peter kann dies nicht, seine Schwester kann dies nicht und wir als Eltern können
dies nicht - nie mehr! Wir müssen ohne unseren Sohn und Bruder weiterleben.
Viele Unzulänglichkeiten seitens der zuständigen Behörden ziehen sich,
seit dem Tod von Peter, wie ein roter Faden durch unser Leben und fanden am
3.7. ihren Höhepunkt. Peter hatte an diesem Tag keine Lobby.
Ein 16-jähriger Junge - unschuldig ums Leben gekommen.
Ein gerechtes und angemessenes Urteil für den Tod von Peter kann es nicht geben.
Bei der Verhandlung hätte es auch um ein zerbeultes Verkehrsschild gehen können.
Selbst die Richterin sprach in der Beweisaufnahme von “dem Objekt auf dem Fahrrad”!
Wir hatten zu keinem Zeitpunkt den Eindruck, dass es um den Tod eines Menschen,
um den Tod von Peter, geht.
Eine Verhandlung über den Tod von Peter, abgewickelt in einer knappen Stunde!!!!!
Eine Geldstrafe - keine Freiheitsstrafe, keine Bewährung, kein Führerscheinentzug!!!
Wir erlebten diese"Verhandlung" wie in Trance und waren nicht in der Lage dieses
"Urteil" zu verhindern.
Bis zum Tag der Verhandlung,wie auch seit der Verhandlung, gab es kein Wort,
keine Zeile und keine Geste des Mannes, der unseren Sohn getötet hat.
Auf Anraten der Anwälte gab es einen hilflosen Versuch unmittelbar vor der Verhandlung.
Diesen Versuch wertete die Richterin als tiefe Reue und begründete damit das milde Urteil.
Für uns eine weitere Ohrfeige! Niemals hätten wir so etwas für möglich gehalten.
Wir hoffen, dass das Wissen um die eigene Schuld, Jürgen S. sein Leben lang
begleitet und es ihm nicht möglich ist, diesen Tag aus seinem Gedächtnis und
seinem Leben zu verbannen.